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Einbürgerung

 

Einbürgerung

 

Deutschland verfügt über ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.

Dieses eröffnet Ihnen die Chance zur Einbürgerung und bietet damit

die idealen Voraussetzungen für eine umfassende Integration in die

bundesdeutsche Gesellschaft. Mit Ihrer Einbürgerung erwerben Sie

die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit gelten für Sie die gleichen

Rechte und Pflichten wie für alle Deutschen. Sind Sie an Ihrer

Einbürgerung interessiert, erteilt Ihnen die örtliche Ausländerbehörde

oder auch die örtliche Staatsangehörigkeits- beziehungsweise

Einbürgerungsbehörde Ihres Bundeslandes genauere Informationen

zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren.

 

Wie und wo kann ich mich informieren?

 

Vor Ort:  Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung:

Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsbehörde,

Einwohnermeldeamt, Rathaus

 

Internet: Bundesministerium des Innern:

www.bmi.bund.de

 

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge

und Integration:

www.integrationsbeauftragte.de

 

(Quelle: Die Broschüre „Willkommen in Deutschland“, Bundesministerium des Inneren)

 

Natürlich können Sie sich auch an uns wenden!

Wir informieren Sie gerne weiter (Das Team „Vorintegrationsprojekt“)